| UVV-Prüfung |
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Türen und Tore, die Kraft betätigt werden, müssen vor der ersten Inbetriebnahme und mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Der Betreiber muss diese Überprüfung veranlassen. Über die Durchführung ist ein schriftlicher Nachweis zu führen (BGR 232).
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